04.08.2009, 16:39
Doch, in D ist das definitiv erlaubt.
In irgendeinem Paragraphen ist beschrieben, dass maximal 25% der Scheibe und/oder 0,1qm beklebt sein dürfen. Sprich: Bei einem Schriftzug mit 1m Breite und 0,1m Höhe ist man noch im Rahmen – zumal ja Typo nie die gesamte Fläche bedeckt.
In irgendeinem Paragraphen ist beschrieben, dass maximal 25% der Scheibe und/oder 0,1qm beklebt sein dürfen. Sprich: Bei einem Schriftzug mit 1m Breite und 0,1m Höhe ist man noch im Rahmen – zumal ja Typo nie die gesamte Fläche bedeckt.