04.08.2009, 20:25
keram schrieb:iiiiich???? mit meinem ruhigen, bescheidenen und zurückhaltenen Verhaltenskodex? nich doch...Neiiiiiiiiiin, selbstverständlich nicht...
Der strikt zu beachtende Verhaltenskodex unterliegt in jedwedem Augenblick dem Vorsatzgrundsatzverhalten und der damit einhergehenden, grungsätzlich zu beachtenden Verhaltensvorsatzkodex-Satzung