04.08.2009, 20:27
JohnD schrieb:Neiiiiiiiiiin, selbstverständlich nicht...
Der strikt zu beachtende Verhaltenskodex unterliegt in jedwedem Augenblick dem Vorsatzgrundsatzverhalten und der damit einhergehenden, grungsätzlich zu beachtenden Verhaltensvorsatzkodex-Satzung
aaaaaaaahhhhhhhhhhh!!!!!!!!!!!
(mal ehrlich, John D, ich glaub, hier dürfen wir damit echt nich auch noch anfangen, wir werden gelyncht!!!)
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