05.08.2009, 14:02
wissensdurst mcs schrieb:ps: wenn maui nen preis nennt, dann sollte es kein problem mit dem coyright geben
gibt es sowieso nicht, denn der Spruch stammt erstaunlicher Weise aus einem US forum

Muss jeder selber wissen, wie viel Aufmerksamkeit man auf sich lenken will, aber solche aufkleber sind ein willkommener Anlass nette Damen und Herren von der Rennleitung kennen zu lernen.
Ich hatte den allseits beliebten "Loud pipes save lifes" Aufkleber klein auf der Heckklappe und wurde innerhalb kürzester Zeit dreimal von der Rennleitung deswegen angehalten worden.
Aber die Vorschriften für Blendstreifen hat Oliver wunderschön zusammengestellt:
Oliver schrieb:Wie groß dürfen Sonnenblendstreifen sein?
Gemäß Verkehrsblattverlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 dürfen Sonnenblendstreifen verwendet werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
I) Die Folie muss gekennzeichnet sein.
II) Die Folie ist je nach Breite der Frontscheibe in der Höhe so zu kürzen, dass eine Gesamtfläche von max. 0,1 qm ensteht - z.B.: Breite der Folie in cm. 150 ergibt eine Höhe des Folienstreifens in mm 67.
III) Unabhängig von der maximalen Fläche darf der untere Rand der Folie nicht tiefer angebracht sein, als eine waagrechte Ebene gemessen 700 mm über der Mitte des unbelasteten Fahrersitzes im Abstand 130 mm von der Rückenlehne entfernt.
IV) Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
V) Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein.
(Angaben von der Folia-Tec-Seite)
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)