11.08.2009, 11:05
Einen Stichtag anzuwenden mag zwar gängige Praxis sein und sinnvoll bei Gütern und Dienstleistungen für welche die Datenbasis schwer zu erheben ist.
Das Argument, ein Stichtag sei eine klarere Regelung kann nur zählen, wenn die Regelung auf Dauer beibehalten werden würde. Da allerdings doch eine Anpassung - nur zeitlich verzögert - stattfindet wäre damit auch gezeigt, daß eine differenziertere Besteuerung machbar ist.
Die Daten zu Emissionen der einzelnen Fahrzeuge liegen in Datenbanken vor - wo sonst sind unsere Fahrzeuge per Fahrzeugschein registriert und kommen unsere Umweltplaketten her?
Insbesondere da sich der CO2-Ausstoss als Maßstab genommen wird ist es überhaupt nicht notwendig komplexe Messungen vorzunehmen. Die Daten sind wie gesagt vorhanden.
Als Argument gibt das BMF ja auch nur die finanziellen Ausfälle an und geht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gar nicht erst ein.
Der Vergleich mit der Abwackprämie hinkt ein wenig, da es sich dabei um eine einmalige Bezuschussung des Autokaufs handelt. Der Autokauf kann quasi als ein PPP - eine public-private-partnership betrachtet werden. Ob man seine Investition jetzt tätigt oder nicht bleibt einem selbst überlassen. Die Umsetzung der Kfz-Steuer ist jedoch eine hoheitliche Maßnahme, die jeden betrifft und keinen Spielraum für individuelle Entscheidungen lässt.
Das Argument, ein Stichtag sei eine klarere Regelung kann nur zählen, wenn die Regelung auf Dauer beibehalten werden würde. Da allerdings doch eine Anpassung - nur zeitlich verzögert - stattfindet wäre damit auch gezeigt, daß eine differenziertere Besteuerung machbar ist.
Die Daten zu Emissionen der einzelnen Fahrzeuge liegen in Datenbanken vor - wo sonst sind unsere Fahrzeuge per Fahrzeugschein registriert und kommen unsere Umweltplaketten her?
Insbesondere da sich der CO2-Ausstoss als Maßstab genommen wird ist es überhaupt nicht notwendig komplexe Messungen vorzunehmen. Die Daten sind wie gesagt vorhanden.
Als Argument gibt das BMF ja auch nur die finanziellen Ausfälle an und geht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gar nicht erst ein.
Der Vergleich mit der Abwackprämie hinkt ein wenig, da es sich dabei um eine einmalige Bezuschussung des Autokaufs handelt. Der Autokauf kann quasi als ein PPP - eine public-private-partnership betrachtet werden. Ob man seine Investition jetzt tätigt oder nicht bleibt einem selbst überlassen. Die Umsetzung der Kfz-Steuer ist jedoch eine hoheitliche Maßnahme, die jeden betrifft und keinen Spielraum für individuelle Entscheidungen lässt.