19.08.2009, 09:57
herbi schrieb:Im Baudeutsch :Oder wenig durchdachter Ausschreibungsunterlagen, die trotz regelkonformer Hinweise, VOB, nicht geändert werden
Erschwernisse jeder Art, mit welchen sich eine Rechnungserhöhung irgendwie und an den Haaren herbeigezogen begründen lässt.
Meist ein Indiz für mangelnde Sachkenntnis, Überblick und Kompetenz des Gewerkenehmers.

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