23.08.2004, 15:24
@joe
wie du es betrachtest ist es ja nicht ganz richtig und schuld an der sache mit deiner freundin warst ja wohl ganz alleine DU!
personen sperrt man nicht in ein abgestelltes fahrzeug, steht sicherlich auch in der bedienungsanleitung!
im fahrbetrieb ist zudem eine verriegelung, welche von innen nicht entrieglt werden kann VERBOTEN!
wenn fahrzeuge im fahrbetrieb verriegeln gibt ea auch immer ein "crash unlock", welches bei einem unfall den wagen entriegelt. sollte dies nicht funktionieren (warum auch immer), kann der wagen durch ziehen des türöffners entriegelt werden.
gruss,
mich
wie du es betrachtest ist es ja nicht ganz richtig und schuld an der sache mit deiner freundin warst ja wohl ganz alleine DU!
personen sperrt man nicht in ein abgestelltes fahrzeug, steht sicherlich auch in der bedienungsanleitung!
im fahrbetrieb ist zudem eine verriegelung, welche von innen nicht entrieglt werden kann VERBOTEN!
wenn fahrzeuge im fahrbetrieb verriegeln gibt ea auch immer ein "crash unlock", welches bei einem unfall den wagen entriegelt. sollte dies nicht funktionieren (warum auch immer), kann der wagen durch ziehen des türöffners entriegelt werden.
gruss,
mich