28.08.2009, 17:24
MC_Chili schrieb:Das Kit muss erst beim nächsten Halterwechsel, bzw. wenn Du sonst etwas am Schein ändern lässt in diesen eingetragen werden. So lange reicht das Gutachten vollkommen aus.
Sehe das anders. Mein Freundlicher meinte dass es sofort eingetragen werden muss - auch wenn die nicht immer recht haben.
Entscheidend war für mich aber der Hinweis "unverzüglich" im Gutachten. Das lässt nicht viel Raum für Interpretation...
Meine Versicherung (HUK, allerdings beim R56) ist übrigends nicht teurer geworden.