24.08.2004, 14:18
Versuche 'mal, Dottys Mopsgeschwindigkeits-Beitrag (auch wenn's wirklich sehr schwer fällt
) von OffTopic in Richtung OnTopic zu bewegen... in der Tat hält sich die Begeisterung des Gesetzgebers über Lachgastuning-Jünglinge sehr in Grenzen, diesen drohen folgende Anklagepunkte, womit einen die Mopsgeschwindigkeit ganz schnell zum Mops machen könnte:
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- unsachgemäße Gefahrgut-Beförderung
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz
Hostage

- Gefährdung des Straßenverkehrs
- unsachgemäße Gefahrgut-Beförderung
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz
Hostage