24.08.2004, 14:25
Hostage schrieb:- Gefährdung des Straßenverkehrsnaja halt so die üblichen sachen... aber man kann ja behaupten: "Das muss so sein!"
- unsachgemäße Gefahrgut-Beförderung
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz

mfg
Rantanplan