25.08.2004, 14:55
Ganter schrieb:Ich glaube jedenfalls nicht das man sowas eintragen muss. Aber in Deutschland würde mich das auch wieder nicht wundern wenn doch.also ohne jetzt ein spielverderber sein zu wollen... diese art beleuchtung ist in deutschland verboten zu betreiben, deshalb wird sie dir der TÜV niemals eintragen.
mfg, Ganter
die begründung, warum blaues licht in deutschland verboten ist finde ich sogar relativ logisch: die verwechselungsgefahr mit dem blaulicht von polizei, krankenwagen, feuerwehr ist zu groß.... jetzt bitte keine sprüche wie, das kann man doch auseinander halten. es geht nicht darum, dass man selber als blaulichtfahrzeug angesehen wird, sondern viele denken, dass hinter dem (evtl parkenden) fahrzeug ein fahrzeug mit blaulich kommt... und wie das in good old germany so der fall ist, werden direkt alle farblichen lichter verboten um nicht zu viele ausnahmen machen zu müssen.
aber ein kleiner trost: man darf sich diese leuchten montieren und für showzwecke (ausserhalb der StVO) betreiben. es muss nur sichergestellt werden, dass die leuchten nicht während der fahrt leuchten können...
FAZIT: wenn die lampen richtig verbaut sind, ist das alles i.O. nur beim betreiben sollte man sich nicht erwischen lassen...
mfg
Rantanplan