11.09.2009, 13:47
Hi
ich habe mal diese Ausführung aus dem Netz gefischt:
"Wenn Sie die gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeiten ausnutzen wollen, dann müssen Sie wissen, wie genau Ihr Tacho ist. Die Abweichung zwischen angezeigter und tatsächlicher Geschwindigkeit kann nämlich beträchtlich sein.
Schuld daran sind Mess- und Fertigungstoleranzen. Da der Gesetzgeber vorschreibt, dass ein Tacho niemals eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen darf, können die Hersteller das Anzeigeinstrument vorauseilen lassen.
Für Fahrzeuge die vor dem 1.1.91 zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Die Abweichung darf in den oberen beiden Dritteln der Anzeigeskala - mindestens jedoch ab 50 Km/h - bis zu sieben Prozent des Skalen-Endwertes ausmachen. Wenn also der Tacho bis 230 Km/h reicht, darf also bei jeder Geschwindigkeit über 50 Km/h die Voreilung bis zu 16,1 Km/h betragen.
Für Fahrzeuge die nach dem 1.1.91 zugelassen wurden, ist die Vorschrift ähnlich lax: Hier darf die Abweichung bei jeder Geschwindigkeit zehn Prozent zuzüglich 4 Km/h betragen. Das heißt, dass der Tacho schon bei 50 Km/h bis zu 9 Km/h mehr anzeigen darf. Bei 60 Km/h darf die Abweichung 10 Km/h betragen und bei 130 Km/h satte 17 Km/h."
ich habe mal diese Ausführung aus dem Netz gefischt:
"Wenn Sie die gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeiten ausnutzen wollen, dann müssen Sie wissen, wie genau Ihr Tacho ist. Die Abweichung zwischen angezeigter und tatsächlicher Geschwindigkeit kann nämlich beträchtlich sein.
Schuld daran sind Mess- und Fertigungstoleranzen. Da der Gesetzgeber vorschreibt, dass ein Tacho niemals eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen darf, können die Hersteller das Anzeigeinstrument vorauseilen lassen.
Für Fahrzeuge die vor dem 1.1.91 zugelassen wurden, gilt folgende Regelung: Die Abweichung darf in den oberen beiden Dritteln der Anzeigeskala - mindestens jedoch ab 50 Km/h - bis zu sieben Prozent des Skalen-Endwertes ausmachen. Wenn also der Tacho bis 230 Km/h reicht, darf also bei jeder Geschwindigkeit über 50 Km/h die Voreilung bis zu 16,1 Km/h betragen.
Für Fahrzeuge die nach dem 1.1.91 zugelassen wurden, ist die Vorschrift ähnlich lax: Hier darf die Abweichung bei jeder Geschwindigkeit zehn Prozent zuzüglich 4 Km/h betragen. Das heißt, dass der Tacho schon bei 50 Km/h bis zu 9 Km/h mehr anzeigen darf. Bei 60 Km/h darf die Abweichung 10 Km/h betragen und bei 130 Km/h satte 17 Km/h."
LG Reiner
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