20.09.2009, 10:07
Da es sich um einen Privatverkäufer handelt, hat dieser natürlich die Zeilen drin Ausschluss von Schmängelhaftung sowie Ausschluss von Gewährleistung.
So wie bei jedem anderen Privatverkauf ja auch. Weiß aber jemand den genauen Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gewährleistung???
Zusätzlich ist in dem Kaufvertrag eine Zeile, dass alle Funktionen des Fahrzeug gegeben sind und Funktionieren und darauf kommt die wunderschöne Floskel Zitat: "Ansonsten gilt für diesen Kaufvertraug: Gekauft wie gesehen und Probe gefahren."
Ich hab ein gutes Gefühl bei dem Verkäufer, und auch das Auto macht einen ehrlichen Eindruck, trotzdem weiß man nie....
So wie bei jedem anderen Privatverkauf ja auch. Weiß aber jemand den genauen Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gewährleistung???
Zusätzlich ist in dem Kaufvertrag eine Zeile, dass alle Funktionen des Fahrzeug gegeben sind und Funktionieren und darauf kommt die wunderschöne Floskel Zitat: "Ansonsten gilt für diesen Kaufvertraug: Gekauft wie gesehen und Probe gefahren."
Ich hab ein gutes Gefühl bei dem Verkäufer, und auch das Auto macht einen ehrlichen Eindruck, trotzdem weiß man nie....