20.09.2009, 12:02
.... siehe meinen letzten Absatz; da ist der Unterschied beschrieben. Wobei dies heute egal ist - das Gewährleistungsrecht ist durch das Sachmängelrecht ersetzt worden.
Nach dem was Du nun ergänzend geschrieben hast, käme im Fall der Fälle eh nur ein möglicher Anspruch unter dem Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung in Betracht. Bei einer solchen Konstellation solltest du einen Anwalt konsultieren oder über andere geeignete Stellen rechtlichen Rat einholen.
Gruß wolfgang
Nach dem was Du nun ergänzend geschrieben hast, käme im Fall der Fälle eh nur ein möglicher Anspruch unter dem Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung in Betracht. Bei einer solchen Konstellation solltest du einen Anwalt konsultieren oder über andere geeignete Stellen rechtlichen Rat einholen.
Gruß wolfgang
safety fast