21.09.2009, 12:52
Xaver schrieb:Och............
§4
1. explosionsgefährlich, wenn sie in festem, flüssigem, pastenförmigem oder gelatinösem Zustand auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff exotherm und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren können und unter festgelegten Prüfbedingungen detonieren, schnell deflagrieren oder beim Erhitzen unter teilweisem Einschluss explodieren,
Bis auf den letzten genannten Punkt würde ich Fahrspass jetzt freisprechen.
