27.09.2009, 13:04
herbi schrieb:Genital interpretiert !
Berufsunfähig = im bisher ausgeübten Beruf ( nicht unbedingt im Ausbildungsberuf !) nicht mehr länger erwerbsfähig = nicht mehr in der Lage , den Lebensunterhalt zu verdienen.
Erwerbsunfähig = Mit keiner Erwerbstätigkeit mehr in der Lage, den Lebensunterhalt zu verdienen.
Erwerbsunfähigkeit schließt Berufsunfähigkeit mit ein, nicht umgekehrt.
ich will jetzt nicht zu sehr über die Begrifflichkeiten streiten.. aber bei ner Erwerbsunfähigkeitsvers. kann man mich immer noch auf den Schraubenzählerjob verweisen.. deshalb ziehe ich die BUZ immer vor