31.08.2004, 13:27
@Lehmi: Ich wollt mir den Kommentar echt verkneifen, eindeutig zweideutig...*switch*...WER war das
: :!:
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@Strati: Seeeehr ordentlich...., lecker Hot-Bambi


@Strati: Seeeehr ordentlich...., lecker Hot-Bambi

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-