07.03.2017, 10:28
Dogxero schrieb:... Er steht bei einem Händler der Gebrauchte Minis verkauft.. Tüv bekommt er neu!
Keine Gebrauchtwagengarantie da er älter wie 13 ist..
Die Gebrauchtwagengarantien sind für Käufer (meistens) unnötige Geldausgaben, bei deren Abschluss sich nur die Versicherung und der Händler (Provision) freuen. Die entscheidenden Teile sind häufig ausgeschlossen oder die Kosten werden z. B. nur prozentual übernommen (Kleingedrucktes).
Mit dem Kauf bei einem Händler hast Du automatisch die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, die auf 1 Jahr reduziert, aber nicht ausgeschlossen werden darf). Jede Menge Details darüber findest Du im Internet. Streitpunkt bei alten Autos mit hoher Laufleistung ist trotz Gewährleistung der Verschleiß. Altersbedingter Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, Defekte sind es nicht.
Wichtig beim Kauf ist, dass Dein direkter Vertragspartner wirklich der Händler und er nicht nur Vermittler (Verkauf im Kundenauftrag!) ist, denn sonst wird der Vertrag zwischen Dir und dem Vorbesitzer (Privatperson) geschlossen und Du hast keinerlei Gewährleistungsansprüche.