06.10.2009, 14:43
Gutachten kriegste nicht.
Ich setze allerdings jetzt mal die Theorie in die Welt, das eine Eintragung möglich ist. Diverse Airboxen (BMC etc.) werden von verschiedenen TÜVern eingetragen bzw. für nicht-eintragungs-notwendig erklärt, anhand der Tatsache das es sich nicht um einen offenen Filter sondern einen Filter mit Gehäuse handelt.
Wieso sollte dieser Weg also nicht auch mit dem M7 gehen.
Ob diese Eintragung, wenn es hart auf hart kommt, Bestand hat, steht auf einem anderen Blatt.
Ich setze allerdings jetzt mal die Theorie in die Welt, das eine Eintragung möglich ist. Diverse Airboxen (BMC etc.) werden von verschiedenen TÜVern eingetragen bzw. für nicht-eintragungs-notwendig erklärt, anhand der Tatsache das es sich nicht um einen offenen Filter sondern einen Filter mit Gehäuse handelt.
Wieso sollte dieser Weg also nicht auch mit dem M7 gehen.
Ob diese Eintragung, wenn es hart auf hart kommt, Bestand hat, steht auf einem anderen Blatt.