14.01.2013, 13:29
Mac schrieb:Moin Jungs,
ich möchte jetzt hier nicht der Spielverderber sein, aber was ihr schildert ist mein Albtraum!
Der (vielleicht nicht ganz alltägliche) Wagen steht wegen HU oder Service beim Händler auf dem Hof und jeder der sich mit der Dame am Schlüsselkasten gut versteht darf einmal drauf herum rutschen und gibt ihm mal eben die Peitsche. Nur kurz ausprobieren...
Ist irgendwie nicht so prall, oder nutzt ihr für soetwas statt Kundenfahrzeugen einen Vorführwagen?
Ich mein das nicht böse, sehe leider nur grade meine Paranoia etwas bestätigt...
Es handelt sich hierbei um einen Neuwagen vom Kunden, der uns aber auch die genehmigung dazu gegeben hat ( er saß auch auf dem Beifahrersitzt) selbstverständlich wird nicht mit irgendwelchen Autos gemacht, die uns gefallen oder Power unter der Haube haben.
scheffi schrieb:ich gehe mal davon aus, dass sich die aussage von sebastian auf ein vorführfahrzeug und nicht auf ein kundenfahrzeug bezieht.
ein wenig vertrauen in den händler und die angestellten gehört schon dazu.
kann mir nicht vorstellen, dass die schlüssel eines kundenfahrzeuges einfach mal so rausgegeben werden.
Völlig richtig, Schlüssel gehen nur an die befugten Person!
Serviceberater -> Werkstattmeister -> Monteur -> Werkstattmeister -> Serviceberater -> Kunde.
MINI-15 schrieb:Der neue GP durfte doch nur mit einem unterschriebenen Kaufvertrag an die Händler geliefert werden ... habe ich mal irgendwo mitbekommen.
Dann dürfte es ja eigentlich keinen Vorführwagen geben, der irgendwo auf einen Käufer wartet.
Jeder GP müsste dann doch direkt an den Käufer ausgeliefert werden.
Vielleicht liege ich da auch falsch.
Die betonung muss hier auf "Durfte" liegen, es ist vereinzelnden Händlern möglich gewesen, diesen als Lagerwagen zu bestellen.
Ich glaube "The Stig" kriegt auch einen nach Euler, falls ich mich nicht irre.