03.11.2009, 11:19
macerna schrieb:Er meint das Fortbestehen eines Garantieanspruches, wenn man Inspektionen bei ATU, Pit Stop etc. machen lässt.DAS ist doch mal eine kompetente Aussage
Wenn was kaputt geht, darf BMW nicht mehr die Garantieleistung verweigern.
Hier das AZ.: VIII ZR 354/08, Urteil vom 14. Oktober 2009
Und hier der Link:
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH-Ein...ws8610.htm

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