04.11.2009, 14:51
PaT schrieb:Wenn er aber doch eine ABE für seinen Mini hat und sonst auch nix an dem Auspuff rumgeschraubt hat MUSS der Prüfer das doch eintragen oder sehe ich da was falsch? Der kann doch nicht einfach seine eigenen Regeln machen?!
Doch, du siehst da was falsch: ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis
D.h. ein Teil, dass mit einer Betriebserlaubnis ausgestattet ist, muss nicht eingetragen werden. Wenn der Auspuff trotz ABE zu laut ist und demnach gegen die geltende StVZO verstößt, ist ein Prüfer durchaus berechtigt, eine Tüv-Plakette zu verweigern. Schließlich haftet er persönlich für alles, was er begutachtet oder einträgt.

![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)