04.11.2009, 15:55
Scotty schrieb:Doch, du siehst da was falsch: ABE = Allgemeine Betriebserlaubnisaber wenn eine ABE mit dabei ist, muss dieses teil (auspuff, bremsscheibe...) doch garnicht eingetragen werden??
D.h. ein Teil, dass mit einer Betriebserlaubnis ausgestattet ist, muss nicht eingetragen werden. Wenn der Auspuff trotz ABE zu laut ist und demnach gegen die geltende StVZO verstößt, ist ein Prüfer durchaus berechtigt, eine Tüv-Plakette zu verweigern. Schließlich haftet er persönlich für alles, was er begutachtet oder einträgt.
![[Bild: sigpic6490.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic6490.gif)