04.11.2009, 16:35
Scotty schrieb:Das ist euch in Deutschland so.
- ABE ist eintragungsfrei, aber mitzuführen.
- Nachtrag zur ABE ist u.U. eintragungsfrei und mitzuführen, wenn man nicht von Serienwerten abweicht. bei z.B. einem anderen Reifenformat muss das eingetragen werden.
- Teilegutachten §19.3 StVZO muss eingetragen werden und die Änderungsabnahmebestätigung mitgeführt werden. Bei einigen Teilegutachten muss die Auflage erfüllt werden, dass die Fahrzeugpapiere sofort angepasst werden müssen, ansonsten kann das beim nächsten Um-, An- oder Abmelden erfolgen.
Dennoch, wenn der Prüfer feststellt, dass der Auspuff zu laut ist, z.B. durch eine geeignete Messung, ist es vollkommen egal, ob das Teil eine ABE hat oder nicht.

Genau so ist es. Gilt übrigens auch für Polizeikontrollen. Wenn die Herren der Rennleitung meinen, dass der Auspuff zu laut ist, kann man ABEs, E-Prüfzeichen oder Eintragungen haben so viele man will. Weicht der Wert von den Festgelegten (Fahrzeugpapiere oder ABE) ab, gelten die Bescheinigungen auch nicht mehr.
Die besten Fahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben...

Wer langsamer fährt wird länger gesehn
