05.11.2009, 14:24
J.Star schrieb:Kürzlich habe ich von einem Urteil des BGH gelesen..ich meine, dort wurde entschieden, dass der Hersteller keine Vertragswerkstätten vorschreiben darf, sofern die selben Leistungen auch von einer anderen Werkstatt durchgeführt werden können.
Vielleicht kann das helfen...
Es kommt halt immer darauf an, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Der kann bestimmen, wie mit dem Fahrzeug umzugehen ist. Im Fall eines Leasing-Fahrzeugs ist logischer weise die Leasinggesellschaft der Eigentümer und kann damit auch vorschreiben, wie und wo Reparaturen und Instandsetzungen durchzuführen sind.
Da nutzen dann auch keine BGH-Urteile, die ja eh nur die Garantie zwischen Käufer und Händler!!!! betreffen und nicht FREIWILLIGE Kulanz des Herstellers.
Deshalb erst im Leasingvertrag nachsehen, was da zum Thema Werkstattwahl steht.