05.11.2009, 18:29
MunichCruiser schrieb:Es kommt halt immer darauf an, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Der kann bestimmen, wie mit dem Fahrzeug umzugehen ist. Im Fall eines Leasing-Fahrzeugs ist logischer weise die Leasinggesellschaft der Eigentümer und kann damit auch vorschreiben, wie und wo Reparaturen und Instandsetzungen durchzuführen sind.
Da nutzen dann auch keine BGH-Urteile, die ja eh nur die Garantie zwischen Käufer und Händler!!!! betreffen und nicht FREIWILLIGE Kulanz des Herstellers.
Deshalb erst im Leasingvertrag nachsehen, was da zum Thema Werkstattwahl steht.
Du wirst mit Deiner Aussage vermutlich Recht haben.
Ich hatte von diesem Urteil lediglich eine kurze Zusammenfassung gelesen und da ich generell jedwege Werkstattarbeiten in der Vertragswerkstatt durchführen lasse, hat es für mich keine Relevanz.