06.11.2009, 10:38
Darf ich Euch Klatschtanten mal vom Thema ablenken um Euch um Eure Meinung als Alltagsautofahrer zur folgender Fragestellung bitte:
Welche (vermeindlichen) Rechte verbindet man als Autofahrer mit dem Setzen (also Einschalten) des Blinkers?
Welche (vermeindlichen) Rechte verbindet man als Autofahrer mit dem Setzen (also Einschalten) des Blinkers?
![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)