06.11.2009, 10:43
Fahrspass schrieb:Darf ich Euch Klatschtanten mal vom Thema ablenken um Euch um Eure Meinung als Alltagsautofahrer zur folgender Fragestellung bitte:
Welche (vermeindlichen) Rechte verbindet man als Autofahrer mit dem Setzen (also Einschalten) des Blinkers?
Definitv KEINE Rechte. Man entspricht einer Informationspflicht und kündigt den Willen zum Abbiegen / zum Spurwechsel an. Trotzdem hat man zu warten, bis Platz dazu ist.
Die Praxis der Kölner Taxifahrer ( Blinken und lenken gleichzeitig ) ist nicht legal.
Die vermeintlichen Rechte einiger schlecht ausgebildeter Fahrer vermag ich nicht mal im Ansatz zu erahnen......