26.11.2009, 14:09
Das is ja ein Schmarrn!
Wer den VSD entfernt, oder gar nicht erst verbaut obwohl er zum Umfang der Abgasanlage gehört und diese auch nur so geprüft worden ist (hier mal ungeachtet der Tatsache dass die JCW-Anlage nur mit Kit nen Segen hat) der handelt vorsätzlich und damit dann auch noch grob fahrlässig.
Jedwede Manipulation führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Damit macht man sich strafbar bzgl. Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis was einen Straftatbestand darstellt und auch als solcher geahndet werden kann inkl. aller Konsequenzen.
Dazu gehört mitunter auch das von einem Beamten angeordnete Vorführen vor einem Sachverständigen zur Beweissicherung falls der Vorwurf der Manipulation strittig ist. Ist der Vorsatz evident und wird selbiger nachgewiesen zahlt man das Gutachten.
Anders kann sich die Angelegenheit entwickeln, wenn z.B. durch Verschleiß die Lautstärke einer AGA zunimmt.
Es liegt dann kein Vorsatz durch Manipulation vor und somit auch kein Erlöschen der Betriebserlaubnis, zumindest gibt es diesbzgl. eine Rechtsprechung des OLG Karlsruhe. Hier liegt dann ein technischer Mangel vor der per Mängelbericht dokumentiert wird und zur Abstellung auffordert, verbunden mit der Verpflichtung zur Vorführung beim TÜV oder dergleichen.
Man sollte sich also nicht blind darauf verlassen, dass man mit nem blauen Auge davon kommt, denn es gibt wirklich gut ausgebildete Polizisten die ein Gespür dafür haben wenn was nicht stimmt...
Wer den VSD entfernt, oder gar nicht erst verbaut obwohl er zum Umfang der Abgasanlage gehört und diese auch nur so geprüft worden ist (hier mal ungeachtet der Tatsache dass die JCW-Anlage nur mit Kit nen Segen hat) der handelt vorsätzlich und damit dann auch noch grob fahrlässig.
Jedwede Manipulation führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Damit macht man sich strafbar bzgl. Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis was einen Straftatbestand darstellt und auch als solcher geahndet werden kann inkl. aller Konsequenzen.
Dazu gehört mitunter auch das von einem Beamten angeordnete Vorführen vor einem Sachverständigen zur Beweissicherung falls der Vorwurf der Manipulation strittig ist. Ist der Vorsatz evident und wird selbiger nachgewiesen zahlt man das Gutachten.
Anders kann sich die Angelegenheit entwickeln, wenn z.B. durch Verschleiß die Lautstärke einer AGA zunimmt.
Es liegt dann kein Vorsatz durch Manipulation vor und somit auch kein Erlöschen der Betriebserlaubnis, zumindest gibt es diesbzgl. eine Rechtsprechung des OLG Karlsruhe. Hier liegt dann ein technischer Mangel vor der per Mängelbericht dokumentiert wird und zur Abstellung auffordert, verbunden mit der Verpflichtung zur Vorführung beim TÜV oder dergleichen.
Man sollte sich also nicht blind darauf verlassen, dass man mit nem blauen Auge davon kommt, denn es gibt wirklich gut ausgebildete Polizisten die ein Gespür dafür haben wenn was nicht stimmt...