02.12.2009, 20:09
PLAYLIFE schrieb:Gutachter werden i.d.R. von der Versicherung des Schädigers bestellt bzw. ist von der Versicherung abhängig. In meinem ländlichen Gebiet gibts eigentlich eh nur die Gutachter der Dekra.
In meinem Fall hat sich nun mein RA drum gekümmert, weil meinscheinbar zu doof dazu ist.
wenn Du unverschuldet in einem Unfall verwickelt wurdest hast DU das Recht auf einem Gutachter DEINER Wahl !!!
Das sollte auch Dein Rechtsanwalt wissen, ein Gutachter der gegenerischen Versicherung wird sein Gutachten immer im Sinne des Auftraggebers, also der gegnerischen Versicherung schreiben.