12.09.2004, 19:45
...oder, wenn das Fahrzeug aus USA (oder sonstigen Ländern) eingeführt wird und es keine deutsche Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug gibt.
Ansonsten muss solange um-/rückgerüstet werden bis der deutschen Betriebserlaubnis entspricht.
Desweiteren werden die amerikanischen Rückleuchten keine E-Nummer haben.
Ansonsten muss solange um-/rückgerüstet werden bis der deutschen Betriebserlaubnis entspricht.
Desweiteren werden die amerikanischen Rückleuchten keine E-Nummer haben.