08.12.2009, 20:27
Haste ihm mal die einfache Frage gestellt: Wieso?
Ich schätze mal im Gutachten steht, dass eine Eintragung nur gültig ist wenn ein Lenkwinkelanschlag verbaut ist. Der muss aber nur rein wegen der geringen ET-> Rad steht weiter innen und beim kompletten einlenken könnte das Rad ans innere Radhaus kommen.
Wenn du nun aber mit Spurplatten die Et ausgleichst...sollte da ja wohl kein Problem sein. Frag besser einen TÜV Ingenieur und keinen Lageristen bei BMW...die Aussagen sind meistens scheiße. Kommen überzeugt rüber aber null fundiert. Daher einfach mal fragen...wieso?
Edit: Das ganze ist nicht nur praktisch möglich sondern sicherlich auch durch den TÜV abnehmbar. Braucht vllt eine Einzelabnahme.
Ich schätze mal im Gutachten steht, dass eine Eintragung nur gültig ist wenn ein Lenkwinkelanschlag verbaut ist. Der muss aber nur rein wegen der geringen ET-> Rad steht weiter innen und beim kompletten einlenken könnte das Rad ans innere Radhaus kommen.
Wenn du nun aber mit Spurplatten die Et ausgleichst...sollte da ja wohl kein Problem sein. Frag besser einen TÜV Ingenieur und keinen Lageristen bei BMW...die Aussagen sind meistens scheiße. Kommen überzeugt rüber aber null fundiert. Daher einfach mal fragen...wieso?
Edit: Das ganze ist nicht nur praktisch möglich sondern sicherlich auch durch den TÜV abnehmbar. Braucht vllt eine Einzelabnahme.
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