12.12.2009, 11:04
..dabei sollte man aber immer daran denken das eine ABE immer nur
für das sonst serienmäßige Auto gilt. Sobald (in diesem Fall) eine weitere
Fahrwerksveränderung vorgenommen wir (z.B. Nachrüstfelgen, Federn,
Fahrwerk usw.) wird die ganze Sache eintragungspflichtig - auch dann
wenn für die Felgen ebenfalls eine ABE vorliegt ...
für das sonst serienmäßige Auto gilt. Sobald (in diesem Fall) eine weitere
Fahrwerksveränderung vorgenommen wir (z.B. Nachrüstfelgen, Federn,
Fahrwerk usw.) wird die ganze Sache eintragungspflichtig - auch dann
wenn für die Felgen ebenfalls eine ABE vorliegt ...