14.12.2009, 16:04
keram schrieb:doch, darf ich. Aber dann darf ichs nicht als selbstständige Nebentätigkeit, sondern darf nur meine Einkünfte versteuern, nicht jedoch die Ausgaben mit der Musik. Oder anders gesagt: für Musiker ist diese rechtssprechung nicht gedacht. Denn ein Musiker wird immer in seine Musik investieren, um irgendwann den großen finanziellen Durchbruch zu erreichen, egal wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Das FA geht aber davon aus, daß ein selbstständiger automatisch eine Art Gewerbe verfolgt, bei welchem er nach paar Jahren Durststrecke ja pleite wäre, und seine verlustre schließlich nicht durch die Rückzahlungen vom FA ausgleichen soll...
achso, versteuern darfste das also weiter

na das ist doch alles nicht wahr - aber irgendwie einleuchtend, sofern man kunst mit gewinnbringendem gewerbe gleichsetzt
