14.12.2009, 17:49
keram schrieb:so, hab grad nochmal durchgeschaut...also: ab 2007 war ich eh drunter, da festangestellt. Vorher doof, weil ausschließlich Freiberufler... und da hatte ich mich auch auf die umsatzsteuerbefreite Unterrichtstätigkeit verlassen, ohne die ich natürlich auch drunter wär....das ist der punkt, den ich auch noch nicht abklären konnte, wenn du zwei arten von tätigkeiten hast, von denen die eine befreit ist (öffentliche schule zb) und eine, auf die du steuer abdrücken müsstest, werden dann die 17.500 nur als grenze für die einnahmen aus der ust-pflichtigen tätigkeit genommen oder für alle tätigkeiten zusammen?

ist bei mir genauso - die übersetzungsaufträge laufen ja auch mit mwst, machen aber keine 17.500 aus - wie wird das gerechnet?
