14.12.2009, 17:53
LIZzy schrieb:das ist der punkt, den ich auch noch nicht abklären konnte, wenn du zwei arten von tätigkeiten hast, von denen die eine befreit ist (öffentliche schule zb) und eine, auf die du steuer abdrücken müsstest, werden dann die 17.500 nur als grenze für die einnahmen aus der ust-pflichtigen tätigkeit genommen oder für alle tätigkeiten zusammen?![]()
ist bei mir genauso - die übersetzungsaufträge laufen ja auch mit mwst, machen aber keine 17.500 aus - wie wird das gerechnet?zählen die als ust-pflichtige tätigkeit einzeln und ich zahl nix oder werden die auf den gesamtumsatz draufgeschlagen und ich zahl? keine ahnung?
naja, aber wenn Du Deine Rechnungen eh mit MWST ausstellst oder ausstellen musst, dann ists doch auch egal, ob 17.500 oder weniger oder mehr dann kannste ja eh nich §19 in Anspruch nehmen?!

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