22.12.2009, 11:50
Der Friedhofsgärtner schrieb:genau, also kann er auch um 10 schippen wenn wir auf gestanden sind

Wird nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut und kommt es zu Stürzen, so hat der Streupflichtige für den dadurch entstehenden Schaden aufzukommen.
Mach doch Stöpsel in die Ohren
