22.12.2009, 12:05
Sharon schrieb:
Wird nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut und kommt es zu Stürzen, so hat der Streupflichtige für den dadurch entstehenden Schaden aufzukommen.
... deswegen haben wir jemanden beauftragt, denn dann muss er/seine Versicherung haften und nicht wir. Blöd nur, wenn man sich selber den Hals bricht.

... und die Überwachungsabteilung sagt: "Schnee ist noch nicht geschmolzen!"
Kole Feut un Nordenwind, gift en krusen Bühdel un en lütten Pint.
GP2 ist verkauft ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
www.mustang6.de