16.09.2004, 13:55
Ok, thx, dachte ich mir schon.
Und wieder kommt ein neuer Punkt auf die Fehler-Liste. Bin morgen eh wieder im AH um Elektronik-Probleme beseitigen zulassen, mal schauen was dabei rumkommt....
Und wieder kommt ein neuer Punkt auf die Fehler-Liste. Bin morgen eh wieder im AH um Elektronik-Probleme beseitigen zulassen, mal schauen was dabei rumkommt....

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-