02.01.2010, 19:12
kOnsOlErO schrieb:Wenn aber einer abspringt, ist derjenige mit dem zweithöchsten Gebot der Vertragsnehmer.Das ist falsch.

Ich darf mal die AGB von eBay § 10, Absatz 1 zitieren:
' schrieb:Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.
Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
![[Bild: sigpic3048.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3048.gif)