02.01.2010, 19:21
kOnsOlErO schrieb:Wo steht es denn, dass du dann einfach mit dem Zeuch, das du eigentlich verkauft hast, machen kannst was du willst?Das kann man sicher auch nicht, aber darum gehts ja gar nicht

Schau nochmal oben, hab meinen Beitrag nochmal geändert, weil ja alles ganz deutlich in den AGB von eBay § 10, Absatz 1 steht

' schrieb:Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande.Also nix da von wegen zweiter Höchstbietender ist kaufberechtigt....
Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

![[Bild: sigpic3048.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3048.gif)