16.09.2004, 21:17
Herbi schrieb:ich würde aber in diesem Fall mehr die schuld auf den Händler und dem Werk schieben wie soll "ich" den als otto normal bürger den unterschied wissen...(ich bin auch noch blond)
wenn ich nicht hier wäre im forum
keine ahnung von autos habe
und noch nie in den usa gewesen bin .
und das endspricht bestimmt 80 prozent aller mini fahrer oder nicht ?????
wie soll ich das den wissen mir ist es ja auch nur aufgefallen dank der bilder ......
Du gehst von nicht zutreffenden Voraussetzungen aus:
- Die Allgem. Betriebserlaubnis / ABE gilt für dein unverändertes Serienfahrzeug
- Der Kauf abweichender Leuchten ist ein Rechtsverhältnis zwischen dir und dem Verkäufer
- Was du an dein Auto anschraubst , unterliegt ausschliesslich deiner Verantwortung als Halter, d.h. wenn du Dinge ohne ABE oder aber mit Abnahme und Eintragungspflicht anbringst, diese aber nicht durchführen lässt, bist du in der Verantortung.
Es dürfte sowohl dem Strassenverkehrsamt, der Bussgeldstelle und auch einem Richter egal sein , wieviel Prozent der Minifahrer ihre Meinung / ihr Urteil NICHT teilen. :!:[/quote]
nene das war ab werk dran nicht das ich es nachträglich angebaut hätte und darum gehe ich von einem verschulden meines Händlers aus

