03.01.2010, 22:59
kleinerSchelm schrieb:Der rechtlich bindende Kaufvertrag, den man "einhalten muss", wird doch mit dem Höchstbietenden geschlossen ...
Wenn der nun zurücktritt, gibt es doch eigentlich gar keinen verbindlichen Kaufvertrag mehr
Da ja der vorher Höchstbietende überboten wurde, kann es doch daher nur eine Art Kulanz sein, wenn man ihm den Artikel doch noch anbietet/überlässt.... ?!!?
PS: siehe auch Rechtsportal von ebay
Genau, so schauts aus. Und eigentlich hätte eBay dem "Käufer" die Adresse überhaupt nicht übermitteln dürfen, da der Verkäufer erst dem Kauf hätte zustimmten müssen..
