18.01.2010, 18:08
biwi schrieb:die ist auf 6 monate erhöht worden...
shit
Edith hat nochmal gegoogelt:
Die 6 Monate Verjährungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt des Bußgeldbescheides...
Die "Verfolgungsfrist" für Ordnungswidrigkeiten ist nach wie vor 3 Monate. Wenn also innerhalb von 3 Monaten weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid erstellt wurde, ist es vorbei.

-Team

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