18.01.2010, 18:08
biwi schrieb:die ist auf 6 monate erhöht worden...
shit

Edith hat nochmal gegoogelt:
Die 6 Monate Verjährungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt des Bußgeldbescheides...
Die "Verfolgungsfrist" für Ordnungswidrigkeiten ist nach wie vor 3 Monate. Wenn also innerhalb von 3 Monaten weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid erstellt wurde, ist es vorbei.
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)