18.01.2010, 18:33
Scotty schrieb:shitmeist erstellen die "netten damen" gleich einen bußgeldbescheid mit ihren hübschen, kleinen computern, die sie mitführen, samt zahlungsbeleg (einzahlungsbeleg)
Edith hat nochmal gegoogelt:
Die 6 Monate Verjährungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt des Bußgeldbescheides...
Die "Verfolgungsfrist" für Ordnungswidrigkeiten ist nach wie vor 3 Monate. Wenn also innerhalb von 3 Monaten weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid erstellt wurde, ist es vorbei.