20.01.2010, 15:30
PiEFi schrieb:Nein, es geht um die Art des Räumdienstes. Der Gehweg ist vor dem Haus lediglich 96 cm breit, an der schmalsten Stelle gar nur 54 cm.Ich nehme an, es geht um deinen Zuweg zum Gehöft?
Da ich verpflichtet bin, einen 80cm breiten Weg schneefrei zu halten, den Schnee aber auch nicht in die Straßenrinne schaufeln darf, muss ich diesen zwangsläufig auf die Straße werfen, da bereits geklärt ist, daß es unverhältnismässig ist, diesen mittels Schubkarre auf unser Grundstück zu verfahren. Die Krux ist jedoch, daß die Räumfahrzeuge, unabhängig von meinem Zutun, den auf der Straße liegenden Schnee in schöner Regel- und Gleichmäßigkeit wieder auf den Gehweg schieben. Geeeeht ja noch so gerade eben, ABER, nachdem dann kürzlich ein Fahrer eines solchen Räumfahrzeuges meinte, ich solle es gefälligt unterlassen, den Schnee wieder auf die Straße zu werfen (er wählte dabei jedoch eindeutig die falschen Worte und die falsche Tonlage), ansonsten stände das Ordnungsamt umgehend vor der Tür, sah ich mich genötigt, einen, wie sagt man so schön?, höflichen, aber bestimmten Brief zu versenden. Die Antwort fiel ähnlich aus, jetzt ist am Freitag ein Ortstermin

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