20.01.2010, 18:34
Xaver schrieb:Nein, es geht um die Art des Räumdienstes. Der Gehweg ist vor dem Haus lediglich 96 cm breit, an der schmalsten Stelle gar nur 54 cm.
Da ich verpflichtet bin, einen 80cm breiten Weg schneefrei zu halten, den Schnee aber auch nicht in die Straßenrinne schaufeln darf, muss ich diesen zwangsläufig auf die Straße werfen, da bereits geklärt ist, daß es unverhältnismässig ist, diesen mittels Schubkarre auf unser Grundstück zu verfahren. Die Krux ist jedoch, daß die Räumfahrzeuge, unabhängig von meinem Zutun, den auf der Straße liegenden Schnee in schöner Regel- und Gleichmäßigkeit wieder auf den Gehweg schieben. Geeeeht ja noch so gerade eben, ABER, nachdem dann kürzlich ein Fahrer eines solchen Räumfahrzeuges meinte, ich solle es gefälligt unterlassen, den Schnee wieder auf die Straße zu werfen (er wählte dabei jedoch eindeutig die falschen Worte und die falsche Tonlage), ansonsten stände das Ordnungsamt umgehend vor der Tür, sah ich mich genötigt, einen, wie sagt man so schön?, höflichen, aber bestimmten Brief zu versenden. Die Antwort fiel ähnlich aus, jetzt ist am Freitag ein Ortstermin


Xaver schrieb:So dachte ich auch, aber die Formulierung lautete: "Zwecks Abstimmung und Koordination aller beteiligten Parteien, im konkreten Falle, Name Eigentümer, Name Mieter, Bürgermeister, Ordnungsamt und Bauhof wird für Freitag, 22.01.2009, 16.00Uhr
ein Ortstermin vor dem Objekt .... angesetzt, welcher dazu beitragen soll, das bestehende Problem der Räumpflicht bei Schnee möglichst unbürokratisch zu beseitigen"
Soll heißen, du machst das weiterhin so und wenn was passiert bist du der depp...
BTW: um 16 Uhr Freitags kommt doch keiner mehr vom Bauhof zu dir. Ganz zu schweigen vom Ordnungsamt.

