21.09.2004, 14:59
Hamsterbacke schrieb:Daraufhin wurden zivile Fahrzeuge entsprechend bestückt und bei verschiedenen Tüv's vorgefahren.
Ich dachte immer Verführung zur einer Straftat ist nicht rechtens


Das BKA darf zum Beispiel auch keine illegale Dateien zum Download anbieten, nur um zu schauen wer es herunterlädt...
Gruß
Beppo