02.02.2010, 09:12
herbi schrieb:Darin liegt der Hund begraben : Steuergelder ( andere hat die Regierung ja auch nicht ) für den Ankauf von Diebesgut zu verwenden ist nach normalem Rechtsempfuinden und wohl auch gem. StGB illegal.
Der Zweck heiligt doch wohl nicht alle Mittel ?
Die Schweizer sind wohl zu Recht sauer, wenn ihre Diebe von der deutschen Regierung belohnt werden.....
Geh davon aus, dass ich sauer bin, wenn Steuerhinterzieher in der heutigen Zeit nicht verfolgt und bestraft werden, zumal das in der Regel eh Leute sind, die ausgesorgt haben. Die Schweizer sind mir in dem Zusammenhang ziemlich egal ...

![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)