02.02.2010, 09:17
herbi schrieb:Darin liegt der Hund begraben : Steuergelder ( andere hat die Regierung ja auch nicht ) für den Ankauf von Diebesgut zu verwenden ist nach normalem Rechtsempfuinden und wohl auch gem. StGB illegal.Ca. 100.000.000€ bei einem Einsatz von 2,5Mio? Warum nicht? Es fördert ja die Einnahmen. Selbst wenn sie damit auf die Nase fallen, und die erhofften Einnahmen nicht realsisiert werden, selber Schuld! Der Hund liegt m.E. an ganz anderer Stelle begraben. Statt sich Sorgen darüber zu machen, wie und mit welchen Mitteln kommen wir an die Daten, muss die Frage doch eigentlich lauten: Wie kann das passieren? War der Zeitraum seit 2008 zu kurz, um prophylaktische Massnahmen zu ergreifen?
herbi schrieb:Der Zweck heiligt doch wohl nicht alle Mittel ?Schon Konfuzius sagte: Der Weg ist das Ziel.
Wellenmerkel und Konsorten irren durch die Grauzonen des Steuerdschungels und finden über den Umweg des StGb eine Einnahmemöglichkeit. Lucky.
herbi schrieb:Die Schweizer sind wohl zu Recht sauer, wenn ihre Diebe von der deutschen Regierung belohnt werden.....Das ist die Retourekutsche für die vehemente Kritik im Zusammenhang mit dem Verbot der Errichtung von Moscheen.
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